Wichtiges für die Gutachtenerstellung
Sachverständigenvertrag:
Nach Auftragserteilung ist ein schriftlicher Sachverständigen-
vertrag erforderlich. Dieser regelt den Zweck der Gutachten-
erstellung sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Ortstermin:
Im vereinbarten Objektbesichtigungstermin wird vor Ort
das Grundstück, ggf. daraufstehende Gebäude und wert-
relevante Umstände in umfangreicher Form in einem
Aufnahmeprotokoll dokumentiert.
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witek sachverständigenbüro |
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