Wenn keine Belastungen bestehen, können z.B. bei Kauf-
absichten die entsprechenden Negativauskünfte durchaus
Sicherheit vermitteln. Im gegenteiligen Fall werden unter
Umständen schwere Vermögensschäden und/oder anderweitige
Unannehmlichkeiten abgewendet.
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witek sachverständigenbüro |
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